Stand: 28.04.2026
Anbieter der Plattform „Kinact“ ist die Kinact GbR, c/o flexdienst – #20939, Kurt-Schumacher-Straße 76, 67663 Kaiserslautern, Deutschland. Vertreten durch die Gesellschafter Colin Dorenbusch und Christian de Haan. E-Mail: hi@kinact.de.
Customer Terms (B2B) — Plattform- und Vermittlungsbedingungen für Unternehmen
1. Geltungsbereich, Begriffe, B2B
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Kinact-Plattform durch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB („Kunde“, „Unternehmen“).
1.2 Kinact richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Begriffe: Experte = selbständiger IT-/KI-Freelancer; Projektvertrag = Vertrag über Projektleistungen ausschließlich zwischen Kunde und Experte; Projektparameter = im Bestellprozess festgelegte Individualdaten (Scope, Modell T&M/Milestones, Rate, Wochenkapazität, Laufzeit, Budget Cap, Milestones, IP-Option); Projektvergütung = Vergütung des Experten ohne Vermittlungshonorar; Erstvorstellung = sobald dem Kunden Profil/Identität, Qualifikationsprofil, Verfügbarkeit, Konditionen oder ein konkreter Projektvorschlag eines Experten zugänglich gemacht wird; Net Project Value (NPV) = projektbezogener Netto-Wert ohne USt, Auslagen und Kinact-Gebühren; Vermittlung = Abschluss eines Projektvertrags zwischen Kunde und Experte über die Plattform.
2. Rolle von Kinact (Marketplace) – keine Projektvertragspartei
2.1 Kinact betreibt einen digitalen Marketplace zur Vermittlung unabhängiger Experten an Unternehmen.
2.2 Kinact ist NICHT Vertragspartei des Projektvertrags zwischen Kunde und Experte und schuldet keine Projektleistung, Projektsteuerung, Leistungsabnahme oder Erfolgs-/Eignungsgarantie.
2.3 Kinact kann technische Prozesse (Checkout, Dokumentation, Dispute-Workflow) bereitstellen, ohne Projektverantwortung zu übernehmen.
3. Registrierung, Account, Pflichten
3.1 Die Nutzung setzt einen Account voraus. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und informiert Kinact unverzüglich bei Missbrauch.
3.2 Der Kunde stellt richtige und aktuelle Unternehmens- und Rechnungsdaten bereit und hält diese aktuell.
3.3 Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen den Account nutzen.
4. Vertragsabschluss (Clickwrap) und Dokumentenrangfolge
4.1 Mit Registrierung/Nutzung akzeptiert der Kunde diese Customer Terms.
4.2 Ein Projektvertrag kommt zustande, wenn (i) der Kunde über die Plattform eine Beauftragung mit Projektparametern abgibt und (ii) der Experte annimmt. Der Projektvertrag umfasst die Projektparameter und die Project Terms.
4.3 Rangfolge: (1) Projektparameter, (2) Project Terms, (3) diese Customer Terms.
4.4 Der Kunde kann die Vertragsdokumente während des Checkouts abrufen und speichern.
5. Rechnungsstellung im Namen und für Rechnung des Experten
5.1 Kinact kann als beauftragter Dritter Rechnungen für Projektleistungen im Namen und für Rechnung des Experten erstellen, übermitteln und korrigieren („Dritt-Rechnung“). Abwicklung über Stripe Connect.
5.2 Leistender Unternehmer (supplier of record) bleibt der Experte. Der Kunde bleibt für seine steuerlichen Pflichten verantwortlich (z.B. Reverse Charge), soweit anwendbar.
5.3 Kinact stellt das Vermittlungshonorar dem Kunden gesondert in Rechnung.
6. Zahlungsabwicklung über Stripe (Stripe Connect)
6.1 Zahlungen der Projektvergütung erfolgen via Stripe Connect an Kinact als vom Experten bevollmächtigte Inkasso-/Zahlstelle. Zahlung gilt als erfolgt, sobald Stripe sie bestätigt.
6.2 Zusätzlich schuldet der Kunde Kinact das Vermittlungshonorar nach Ziff. 8.
6.3 Zahlung kann in einem oder in separaten Vorgängen erfolgen; die Aufteilung wird im Checkout transparent ausgewiesen.
6.4 Kinact veranlasst die Auszahlung der vereinnahmten Projektvergütung unverzüglich nach Zahlungseingang. Tatsächlicher Zeitpunkt richtet sich nach Stripe.
6.5 Vorübergehende Holds sind zulässig bei Disputes, Betrugsverdacht, gesetzlichen/Compliance-Pflichten, Rückbelastungen oder begründeten Rechtmäßigkeitszweifeln.
7. Projektmodelle, Nachweise, Bestätigung
7.1 T&M: Bestätigung von Timesheets binnen 5 Werktagen oder konkrete, begründete Rüge; sonst gelten Timesheets als bestätigt.
7.2 Milestones: gleiche 5-Werktage-Frist; sonst gelten Milestones als bestätigt.
7.3 Beanstandungen müssen konkret sein.
8. Vermittlungshonorar
8.1 Für jede Vermittlung schuldet der Kunde Kinact ein einmaliges Vermittlungshonorar (marktüblich, Verhandlungssache).
8.3 Erweiterungen innerhalb desselben Engagements können ein zusätzliches Vermittlungshonorar auf den Erhöhungsbetrag auslösen.
8.4 Verlängerung = Teil desselben Engagements bei Unterbrechung ≤ 14 Kalendertagen und Bestätigung als „Extension“. Sonst Folge-Engagement mit neuem Honorar.
8.5 Fälligkeit mit Zustandekommen des Projektvertrags; getrennter Ausweis im Checkout.
8.6 Keine Kürzung der Expertenvergütung; Experte erhält 100% (vorbehaltlich Holds/Disputes).
9. Haftung
9.1 Kinact haftet nicht für Handlungen/Unterlassungen der Experten oder Inhalt/Qualität/Ergebnisse der Projektleistungen.
9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Kinact bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
9.3 Im Übrigen Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen, soweit zulässig.
9.4 Unberührt: Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
10. Dispute-Verfahren
10.1 Der Kunde kann binnen 10 Kalendertagen nach Bestätigung einen Dispute über die Plattform melden.
10.2 Während eines Disputes kann Kinact Beträge zurückhalten; Kinact entscheidet nicht verbindlich über Leistungsfragen.
10.3 Ansprüche aus dem Projektvertrag bleiben unberührt.
11. Umgehungsschutz
11.1 Direktbeauftragung eines erstvorgestellten Experten außerhalb der Plattform innerhalb von 24 Monaten löst mindestens das Vermittlungshonorar aus.
11.2 Entfällt bei Nachweis fehlender Kausalität zur Erstvorstellung.
11.3 Gilt nicht bei vorheriger schriftlicher Zustimmung von Kinact.
12. Vertraulichkeit
12.1 Vertrauliche Informationen (Profile, Konditionen, Kommunikation) nur zur Projektanbahnung/-durchführung nutzen.
13. Sperrung/Kündigung
13.1 Sperrung/Kündigung bei Missbrauch, Rechtsverstößen, Umgehung, Betrugsverdacht, erheblichen Compliance-Risiken.
13.2 Offene Zahlungen/Disputes werden nach diesen Bedingungen behandelt.
14. Änderungen
14.1 Anpassungen aus sachlichen Gründen werden in der Plattform bekanntgegeben.
14.2 Soweit zulässig, gelten Änderungen bei fortgesetzter Nutzung nach angemessener Frist als akzeptiert; Widerspruch und Kündigung möglich.
15. Sprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
15.1 Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
15.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.